Wenn ein Mensch gestorben ist, findet in der Regel eine Bestattung auf dem Friedhof statt.
Die unterschiedlichen Bestattungshäuser kümmern sich dabei um den Kontakt mit den Behörden und Ämtern.
Wenn nicht von der Familie und den Angehörigen bereits im Vorfeld der Kontakt zur Gemeinde oder zum Pfarrer oder der Pfarrerin aufgenommen worden ist, übernimmt auch dies der Bestatter.
Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird dann mit den Angehörigen in einem Trauergespräch seelsorglich die Bestattung besprechen und die Angehörigen in dieser meist schwierigen Situation begleiten.
Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und der Verstorbenen oder des Verstorbenen und ihres oder seines Lebens gedacht.
Diese gottesdienstliche Handlung (Trauerfeier) findet in der Regel in der Friedhofskapelle statt. Manchmal werden auch auf besonderen Wunsch der Angehörigen Abschiedsgottesdienste in der Kirche gefeiert.
Bei dieser Feier können individuelle Wünsche für die Gestaltung der kirchlichen Bestattung berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung (Agende).
Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden.
Natürlich muss in einem Trauer-Gottesdienst nicht unbedingt gesungen werden. Man kann auch auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Manchmal aber kann der Gesang hilfreich sein und Trost spenden. Auch wenn die nahen Angehörigen selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Eine Alternative ist, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.
Oft taucht auch die Frage auf: Kann kirchlich bestattet werden, wer nicht oder nicht mehr der Kirche angehört?
In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche (und der katholischen Kirche) kirchlich bestattet. Andere können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Dies wird aber unter Umständen der Pfarrer oder die Pfarrerin nicht im Talar (also nicht in der kirchlichen Amtskleidung) tun. Hat der Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden – auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall wird aber die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen seelsorglich begleiten.
Manchmal wünschen Angehörige eine Aussegnung vor der eigentlichen Bestattung. Eine Aussegnung ist eine Andacht mit Trauernden, die früher meist im Wohnhaus der verstorbenen Person gehalten wurde. Heute ist eine Aussegnung an unterschiedlichen Orten denkbar: am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Alters- oder Pflegeheim oder im Abschiedsraum eines Bestattungsunternehmens. Für viele Menschen sind diese Form der Andacht und die Worte der Tradition hilfreich, Trauer zuzulassen und ein Stück weit zu bewältigen. Bei der Aussegnung können Gegenstände einbezogen werden, die im Leben der verstorbenen Person eine Rolle gespielt haben oder die Beziehung der Angehörigen zum Toten zum Ausdruck bringen. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Pfarrerin oder Ihren zuständigen Pfarrer an, wenn Sie eine Aussegnung wünschen oder mehr Informationen benötigen. Auch die örtlichen Bestatter werden Ihnen dabei hilfreich zur Seite stehen.