Amtshandlungen


Hinweis

(aktualisiert am 27.05.2020)

Seit dem 17.05.2020 feiern wir wieder öffentliche Gottesdienste in der Christuskirche. Gleiches gilt auch für Die Apostelkirche und das Dietrich-Bonhoeffer-Haus. 

Die Gottesdienste in der Christuskirche beginnen um 09.30 Uhr und werden unter den vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln gefeiert. Schutzkonzept

Trotz aller immer wieder neu erfolgenden Lockerungen bleibt es jedoch zunächst dabei, dass alle öffentlichen Veranstaltungen in der Evangelischen Kirchengemeinde und damit auch an der Christuskirche ruhen. Das bedeutet leider, dass vorerst Gruppen und Kreise, Chöre und Konfirmandenunterricht, sowie Konzerte oder Vorträge weiterhin nicht stattfinden.

Wir werden weiterhin Gottesdienste für zu Hause erstellen. Zum selber Feiern, Mitbeten oder Mitlesen. Die Texte sind auf der Seite drANgeDACHT zu finden.

Beerdigungen finden in Absprache mit den Angehörigen und Bestattern im Rahmen der durch die Stadt Bocholt vorgegebenen Regelungen statt.

Taufen und Trauungen können gemäß der Richtlinien zur Feier von Gottesdiensten in besonderer Form stattfinden.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31.08.2020 weiterhin untersagt. 

Lassen Sie uns alle durch die notwendigen Maßnahmen versuchen, der Corona-Pandemie entgegenzuwirken.
Bei allem, was noch kommen wird, wünsche ich Euch und Ihnen,
dass wir gut durch diese Zeit kommen.
Bleibt fröhlich und gesund (oder werdet es).
Wir müssen für die vielen verunsicherten Menschen ein kleines bisschen
Fels in der Brandung und Zeichen der Hoffnung sein.

Gottes Segen begleite uns alle.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


In besonderen, biografisch bedeutsamen Situationen – etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der Hochzeit oder beim Tod eines Angehörigen – suchen Menschen nach Begleitung, nach Sinngebung und nach dem Zuspruch des Segens Gottes. Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche Handlungen, die so genannten Kasualien oder Amtshandlungen. In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu ihr gehört das Patenamt), die Konfirmation, die Trauung und die Bestattung. Auch die Ordination und Einführung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers sind Amtshandlungen für diesen besonderen Personenkreis.
Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pfarrerinnen und Pfarrern nach einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und auch an den rechtlichen Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Pfarrer dabei “von Amts wegen” handeln, d. h. im Auftrag der Gesamtkirche. Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten (“Kasualgottesdiensten”) wie bei kaum einem anderen Gottesdienst neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.
(Textzitat von der Website der Evangelischen Kirche von Westfalen, nachzulesen unter http://www.evangelisch-in-westfalen.de/wir-ueber-uns/a/amtshandlungen/)

Zu den einzelnen Bereichen stehen eigene Informationstexte für Sie bereit.


Taufe    Konfirmation      Bestattung